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  Was passiert mit Ihrem Kreuz ?

Was passiert mit Ihrem Kreuz ?

Insgesamt 19 Gemeindevertreter werden am 14. Mai 2023 von den Schönberger Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren gewählt.

Die Gemeinde Schönberg ist dafür in fünf Wahlkreise (wiki) aufgeteilt worden, denen die Straßen der Gemeinde zugeordnet wurden (Wahlkreiseinteilung). Nur in dem Wahlkreis, in dem Sie wohnen, sind Sie auch wahlberechtigt.

Zwei Kreuze kann jeder Schönberger Bürger auf dem Wahlzettel für die Gemeindevertretung machen. Pro Wahlkreis haben CDU, SPD, FDP, Die Grünen und EIS dafür je zwei Kandidaten aufgestellt, die so genannten "Direktkandidaten“, die sich um Ihre zwei Kreuze bemühen.

Ihre zwei Kreuze zählen "persönlich" für jeden der Kandidaten, bei dem Sie ein Kreuz gemacht haben. Die zwei Kandidaten, die nun in einem Wahlkreis insgesamt die meisten Stimmen erhalten haben, ziehen direkt in die Gemeindevertretung ein. Zehn der neunzehn Gemeindevertreter werden auf diese Weise bestimmt.

Aber damit ist es nicht genug! Ihre Kreuze zählen nämlich nicht nur für die Direktkandidaten, sondern zugleich auch für die verschiedenen Parteien/ Wählergemeinschaften, für die die Kandidaten angetreten sind. Denn weitere neun Sitze werden nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Stimmen auf die Parteien/ Wählergemeinschaften entfallen ("Verhältniswahl" - wiki).

Nach einem speziellen Auszählungsverfahren (Sainte-Laguë-Verfahren - wiki) wird ermittelt, wie viele Kandidaten der so genannten "Wahlliste“ einer Partei neben den bereits fest stehenden Direktkandidaten in die Gemeindevertretung einziehen.

Auf dieser Wahlliste haben die Parteien/ Wählergemeinschaften ihre Kandidaten in einer gewichteten Reihenfolge benannt. Gerade bei kleineren Parteien/ Wählergemeinschaften ist diese Wahlliste häufig ausschlaggebend für den Einzug in die Gemeindevertretung.

Ihr Kreuz